Digitale Neuerung im Mietrecht: Elektronische Belege zugelassen

Eine bedeutende Neuerung im Mietrecht erlaubt es Vermietern nun, Belege elektronisch vorzulegen. Diese Entwicklung ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und erleichtert den Verwaltungsprozess sowohl für Mieter als auch Vermieter.

Quellen:
https://www.mietrecht.de/digitalisierung
Hinweis: Dieser Text wurde mit GPT von OpenAI erstellt. Er kann Halluzinationen und Fehler enthalten. Das Bild wurde von der bildgenerierenden KI Dall·E erzeugt.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: