Kündigungsschutz: Probezeit ist nicht gleich Wartezeit

Der Artikel erklärt den Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit im Kontext des Kündigungsschutzes. Während die Probezeit eine vereinbarte Zeitspanne zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist, in der beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit verkürzter Kündigungsfrist beenden können, bezieht sich die Wartezeit auf die gesetzliche Frist, die erfüllt sein muss, bevor der volle Kündigungsschutz greift. Der Artikel betont die Wichtigkeit, diese Unterschiede zu verstehen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis zu kennen.

Quellen:
https://www.stimme.de/leben/beruf-bildung/kuendigungsschutz-probezeit-ist-nicht-gleich-wartezeit-art-4925889
Hinweis: Dieser Text wurde mit GPT von OpenAI erstellt. Er kann Halluzinationen und Fehler enthalten.


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