Booking.com unter Druck: Aufatmen bei Hotels im Raum Heilbronn

Hotels im Raum Heilbronn klagen gegen das Buchungsportal Booking.com wegen unzulässiger Bestpreisklauseln. Diese Klauseln haben dazu geführt, dass Hotels ihre Zimmerpreise nicht frei gestalten können und immer den besten Preis auf Booking.com anbieten müssen. Das hat zu einem erheblichen Druck auf die Hotelpreise geführt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnte weitreichende Konsequenzen für die Hotelbranche haben.

Quellen:
https://www.stimme.de/heilbronn/stadt-heilbronn/bookingcom-kartellrechtsklage-eugh-urteil-hotel-volker-schmitz-holiday-inn-art-5079039
Hinweis: Dieser Text wurde mit GPT von OpenAI erstellt. Er kann Halluzinationen und Fehler enthalten.


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